Liebe Gäste,
ab Montag, dem 23. August 2021, tritt eine neue Landesverordnung in Kraft.
Bei Anreise müssen Sie weiterhin vor dem Betreten des Campingplatzes/der Ferienwohnung einen negativen Corona-Test (maximal 48 Stunden alt) aus dem Heimatort vorlegen.
Vollständig geimpfte (seit 14 Tagen) und genesene Gäste sind mit der Vorlage eines entsprechenden Nachweises von der Testpflicht befreit.
Neu ist: Alle Gäste, die mit einem Testnachweis angereist sind, müssen alle drei Tage (72 Stunden) den Test wiederholen und unaufgefordert in der Rezeption bzw. auf dem Hof vorweisen.
Dies gilt auch für alle Kinder ab 7 Jahre!
Schöne Grüße von der Ostsee
Familie Godt